Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellt Fragen.

Was ist ein Verkehrswert?

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bei dem Verkehrswert handelt es sich somit um einen objektivierten Wert, sozusagen um einen Wert für „jedermann“.

Wo ist der Verkehrswert definiert?

Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.07.2011 definiert.

Auf welcher Grundlage wird der Verkehrswert ermittelt?

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1.07.2010 ermittelt. Ab dem 01.01.2022 auf Grundlage der ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021.

In der ImmoWertV sind drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vorgesehen: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.

Was ist ein Preis?

Der Preis ist die sich aus Angebot und Nachfrage auf einem „Markt“ ergebende und in Geldeinheiten gezahlte Gegenleistung für eine Immobilie.

Gibt es einen Unterschied zwischen Wert (Verkehrswert) und Preis?

Ja, den gibt es. Der geschätzte Verkehrswert eines Objektes wird durch Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt.

Der Begriff „Preis“ ist dagegen objektiv und konkret, er manifestiert sich erst bei der tatsächlichen Veräußerung. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager in einem Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Preis einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht ein Preis (Kaufpreis).

Was ist ein Sachverständiger?

Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.

Kann sich jeder Sachverständiger nennen?

Im Prinzip: ja. Nach deutschem Recht, ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Das trifft auch für den Begriff des Gutachters zu. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder der sich dafür geeignet hält, als Sachverständiger/Gutachter bezeichnen darf.

Warum sollten Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?

Da der Begriff Sachverständiger /Gutachter nicht geschützt ist, haben Sie nur bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen/Gutachter die Gewähr, dass er über die notwendige Sachkunde, über ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung verfügt.

Warum sollten Sie einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter beauftragen?

Es ist sinnvoll einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter zu beauftragen, da nur er die wirklichen Kenntnisse über den regionalen Markt und die damit verbundenen tatsächlichen Gegebenheiten kennt.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Bis vor ca. 10 Jahren gab es in der HOAI eine Regelung die Kosten eines Gutachtens von dem Wert der Immobilie abzuleiten. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen, so dass heute jeder Sachverständige sein Honorar selbst vorgeben kann. Bei uns leitet sich das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens von dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.