Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Aldenhoven und Umgebung.
Objektiv und vertrauenswürdig!
Immobiliengutachter Aldenhoven Immobilienbewertung
öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten
Immobilienbewertung Aldenhoven: Auch in Aldenhoven ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Aldenhoven (Immobilienbewertungen).
Sie wollen nach Aldenhoven ziehen und ein Eigenheim erstehen? Oder sind im Scheidungsprozess und haben Fragen bei der Zugewinnermittlung? Egal ob Sie ankaufen oder verkaufen oder sonstige Bewertungsanlässe haben, Sie müssten auf jeden Fall den Wert Ihres Grundeigentums wissen.
Jedoch nicht einzig beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erscheint es vernünftig, den Wert zu wissen. Gleichermaßen bei
- Betriebsaufgaben
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Beleihungen
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Aldenhoven zu beauftragen, sehen Sie hier.
Immobilienbewertungen in Aldenhoven durch Immobiliensachverständigen Dipl.-Ing. W. Otten
Wir helfen Ihnen mit Freude bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Grundstücksbewertung in Aldenhoven.
Falls Sie Aldenhoven noch nicht genau kennen hier ein paar Fakten zu Aldenhoven.
Aldenhoven hat ungefähr 13.992 Bewohner und eine Fläche von rund 44,09 km². Somit wohnen 317 Einwohner je km².
Aldenhoven ist eine Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen. Vor dem 1. Januar 1972 gehörte Aldenhoven zum Kreis Jülich. Der Ort gab der Aldenhovener Platte den Namen. Sie ist ein Teilgebiet der Jülicher Börde und wird begrenzt von den Flusstälern der Rur, der Inde und der Wurm. Fruchtbarer Lößboden liegt auf Schotter der Hauptterasse.
Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung
Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?
Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:- Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
- Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- Mietgutachten
oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.Mietwertgutachten
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.
Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke und Rechte
Grundstücke
Rechte
Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?
Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:
Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)
Rechtssichere Gutachten
Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)
Ausführliche Beratung
Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes
Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Mitglied in einem Gutachterausschuß
Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte
Angemessene Vergütung