Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Gemünd und Umgebung.

Objektiv und vertrauenswürdig!

Immobiliengutachter Gemünd Immobilienbewertung

öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten

Immobilienbewertung Gemünd: Auch in Gemünd ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Gemünd (Immobilienbewertungen).

Sie wollen nach Gemünd ziehen und ein Grundstück kaufen? Oder haben Sie Erbauseinandersetzungen z.B. bei der Pflichtteilbestimmung? In beiden Fällen oder zusätzliche Bewertungsanlässe haben, Sie müssten auf jeden Fall den Wert Ihres Grundeigentums kennen.

Aber nicht allein beim Kauf oder Verkauf eines Hauses ist es von Nutzen, den Preis zu wissen. Genauso bei

  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Mietgutachten

ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Gemünd zu beauftragen, sehen Sie hier.

Immobilienbewertungen in Gemünd durch Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Wilhelm Otten

Wir unterstützen Sie gern bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Grundstücksbewertung in Gemünd.

Falls Sie Gemünd noch nicht genau kennen hier ein paar Informationen zu Gemünd.

Gemünd hat geschätzt 3.900 Bewohner und eine Fläche von rund 21 km².

In Gemünd mündet die Olef in die Urft; so erklärt sich die Namensetymologie des Ortes. Am Südhang des Kermeter-Hochwaldes und östlich der Dreiborner Hochfläche gelegen, bildet er das südöstliche Tor zum Nationalpark Eifel; die beiden anderen Tore zu dieser Kernzone des Deutsch-Belgischen Naturparks sind Rurberg im Westen und Heimbach im Nordosten.

Urkundlich erwähnt wird „Gemunde“ zum ersten Mal 1213; Hermann von Jünkerath vermachte damals dem Kloster Steinfeld einen Wald entlang der historischen Römerstraße bis zu einer Brücke am Zusammenfluss von Urft und Olef; diese Urkunde befindet sich im Kölner Stadtarchiv. Im Übrigen hat der Ort bis zur napoleonischen Eroberung des Rheinlands eine divergierende Geschichte: Denn die linke Urftseite gehörte im Mittelalter zur Grafschaft von Harff zu Dreiborn und die rechte zum Amt Heimbach innerhalb des Herzogtums Jülich; beide Territorien fielen beim Wiener Kongress 1815 an Preußen.

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Gemünd
Immobiliengutachter - Gemünd

Immobiliensachverstaendiger - Gemünd

Wenn Sie einen öffentlich bestellten & vereidigten Immobiliengutachter in Gemünd suchen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir helfen Ihnen gerne.

Immobilienbewertung Wilhelm Otten

☎ 02251/71744 oder

senden Sie uns eine E-Mail