Immobilienbewertungen in Heimbach
Der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliensachverständige Dipl. Ing. Wilhelm Otten ist, aufgrund der räumlichen Nähe, auch in Heimbach als Immobiliengutacher tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie.
Immobiliensachverständigenbüro Otten
Aufgrund einer großen Anzahl an Immobilienbewertungen in Heimbach, ist uns der lokale Immobilienmarkt in Heimbach bestens bekannt und vertraut.
Ich kann Ihnen aus diesem Grund als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihrer Immobilienbewertung sicher behilflich sein. Weitere Informationen zum Thema der „öffentlichen Bestellung“ finden Sie https://www.buero-otten.de/ueber-uns/.
Immobiliengutachten
Wann ist das Anfertigen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Immobiliengutachter) angemessen? Immer, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft vor allem zu bei:
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Beleihungen
oder auch einfach nur bei Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den optimalen Preis festzustellen.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Anfertigung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Übrige Anlässe, bei denen ein Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter nötig bzw. zweckmäßig sein kann, finden Sie auf dieser Seite.
Details zu den Methoden der Wertermittlung gem. ImmoWertV finden Sie auf unserer Startseite.
Immobiliengutachter in Heimbach und Umgebung
Über die Kernstadt von Heimbach hinaus, erstellen wir auch in den Ortschaften gerne ein Verkehswertgutachten für Ihr Eigenheim oder Liegenschaft.
Sie sind an der Erstellung eines Wertgutachten durch einen Immobiliengutachter interessiert?
Wenn Sie an der Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Immobiliengutachter interessiert sind, rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontakt-Formular.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Ihr Sachverständigenbüro Otten
Immobiliengutachter für Heimbach und Umkreis
Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung
Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?
Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:- Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
- Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- Mietgutachten
oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.Mietwertgutachten
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.
Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke und Rechte
Grundstücke
Rechte
Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?
Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:
Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)
Rechtssichere Gutachten
Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)
Ausführliche Beratung
Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes
Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Mitglied in einem Gutachterausschuß
Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte
Angemessene Vergütung
Wenn Sie einen öffentlich bestellten & vereidigten Immobiliengutachter in Heimbach suchen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir helfen Ihnen gerne.
Immobilienbewertung Wilhelm Otten
☎ 02251/71744 oder