Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie in Kerpen und Umgebung.

Objektiv und vertrauenswürdig!

Immobiliengutachter Kerpen Immobilienbewertung

öffentlich bestellter & vereidigter Immobiliengutachter W. Otten

Immobilienbewertungen in Kerpen: Auch in Kerpen ist der  öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliensachverständige Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliensachverständigen (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Immobilienbewertungen (Wertgutachten) über Ihre Immobilie.

Immobilienbewertungen durch das Sachverständigenbüro Otten

Kerpen-OSDas Sachverständigenbüro hat viele Immobilienbewertungen in Kerpen vorgenommen, daher ist mir der Immobilienmarkt in Kerpen und Umgebung bestens bekannt und vertraut.

Ich kann Ihnen von daher als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihrer Immobilienbewertung sicher behilflich sein. Weitere Informationen zum Thema der „öffentlichen Bestellung“ finden Sie auf dieser Seite.

Immobiliengutachten

Wann ist das Erstellen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Immobiliengutachter) angemessen? Immer, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:

  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Beleihungen

oder auch einfach nur bei Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den optimalen Wert festzustellen.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Übrige Anlässe, bei denen ein Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie auf dieser Seite.

Einzelheiten zu den Methoden der Wertermittlung gem. ImmoWertV finden Sie auf unserer Hauptseite.

Kerpen-RHImmobiliengutachter in Kerpen und Umgebung

Über die Kernstadt von Kerpen hinaus, erstellen wir ebenfalls in den Ortschaften Balkhausen, Blatzheim, Brüggen, Buir, Horrem, Manheim, Mödrath, Neu-Bottenbroich, Sindorf, Türnich, Langenich gerne ein Verkehswertgutachten für Ihr Haus oder Liegenschaft.

Sie sind an der Erstellung eines Gutachten durch einen Immobiliengutachter interessiert?

Wenn Sie an der Erstellung eines Gutachtens durch einen Immobiliengutachter interessiert sind, rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontakt-Formular.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Ihr Sachverständigenbüro Otten
Immobiliengutachter für Kerpen und Umgebung

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Kerpen
Immobiliengutachter - Kerpen

Immobiliensachverstaendiger - Kerpen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellt Fragen.

Was ist ein Verkehrswert?

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bei dem Verkehrswert handelt es sich somit um einen objektivierten Wert, sozusagen um einen Wert für „jedermann“.

Wo ist der Verkehrswert definiert?

Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.07.2011 definiert.

Auf welcher Grundlage wird der Verkehrswert ermittelt?

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1.07.2010 ermittelt. Ab dem 01.01.2022 auf Grundlage der ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021.

In der ImmoWertV sind drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vorgesehen: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.

Was ist ein Preis?

Der Preis ist die sich aus Angebot und Nachfrage auf einem „Markt“ ergebende und in Geldeinheiten gezahlte Gegenleistung für eine Immobilie.

Gibt es einen Unterschied zwischen Wert (Verkehrswert) und Preis?

Ja, den gibt es. Der geschätzte Verkehrswert eines Objektes wird durch Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt.

Der Begriff „Preis“ ist dagegen objektiv und konkret, er manifestiert sich erst bei der tatsächlichen Veräußerung. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager in einem Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Preis einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht ein Preis (Kaufpreis).

Was ist ein Sachverständiger?

Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.

Kann sich jeder Sachverständiger nennen?

Im Prinzip: ja. Nach deutschem Recht, ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Das trifft auch für den Begriff des Gutachters zu. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder der sich dafür geeignet hält, als Sachverständiger/Gutachter bezeichnen darf.

Warum sollten Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?

Da der Begriff Sachverständiger /Gutachter nicht geschützt ist, haben Sie nur bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen/Gutachter die Gewähr, dass er über die notwendige Sachkunde, über ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung verfügt.

Warum sollten Sie einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter beauftragen?

Es ist sinnvoll einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter zu beauftragen, da nur er die wirklichen Kenntnisse über den regionalen Markt und die damit verbundenen tatsächlichen Gegebenheiten kennt.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Bis vor ca. 10 Jahren gab es in der HOAI eine Regelung die Kosten eines Gutachtens von dem Wert der Immobilie abzuleiten. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen, so dass heute jeder Sachverständige sein Honorar selbst vorgeben kann. Bei uns leitet sich das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens von dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.

Impressionen aus Kerpen und Umgebung