Immobilienbewertung Weilerswist: Auch in Weilerswist ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Weilerswist (Immobilienbewertungen).

Sie möchten in Weilerswist wohnen und ein Haus käuflich erwerben? Oder bezwecken Sie Ihr Eigenheim zu verkaufen? Egal ob Sie käuflich erwerben oder abstoßen, Sie müssten immer den Wert Ihrer Immobilie kennen.

Aber nicht allein beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es zweckmäßig, den Wert zu wissen. Ebenso bei

  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • Betriebsaufgaben
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien

ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Weilerswist zu beauftragen, sehen Sie hier.

Immobilienbewertungen in Weilerswist durch Immobiliensachverständigen Dipl.-Ing. Wilhelm Otten

Wir unterstützen Sie gerne bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Immobilienbewertung in Weilerswist.

Falls Sie Weilerswist noch nicht richtig kennen hier ein paar Statistiken zu Weilerswist.

Weilerswist hat ungefähr 16.298 Bürger und eine Fläche von circa 57,2 km². Somit wohnen 285 Einwohner je km².

Weilerswist ist eine Gemeinde im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Weilerswist liegt im nördlichen Teil des Kreises Euskirchen, grenzt im Norden an die Stadt Brühl und die Stadt Erftstadt, im Süden an die Stadt Euskirchen, im Westen an die Stadt Zülpich und im Osten an die Stadt Bornheim und die Gemeinde Swisttal. Die Gemeinde liegt westlich des Vorgebirges.

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellt Fragen.

Was ist ein Verkehrswert?

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bei dem Verkehrswert handelt es sich somit um einen objektivierten Wert, sozusagen um einen Wert für „jedermann“.

Wo ist der Verkehrswert definiert?

Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.07.2011 definiert.

Auf welcher Grundlage wird der Verkehrswert ermittelt?

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1.07.2010 ermittelt. Ab dem 01.01.2022 auf Grundlage der ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021.

In der ImmoWertV sind drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vorgesehen: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.

Was ist ein Preis?

Der Preis ist die sich aus Angebot und Nachfrage auf einem „Markt“ ergebende und in Geldeinheiten gezahlte Gegenleistung für eine Immobilie.

Gibt es einen Unterschied zwischen Wert (Verkehrswert) und Preis?

Ja, den gibt es. Der geschätzte Verkehrswert eines Objektes wird durch Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt.

Der Begriff „Preis“ ist dagegen objektiv und konkret, er manifestiert sich erst bei der tatsächlichen Veräußerung. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager in einem Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Preis einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht ein Preis (Kaufpreis).

Was ist ein Sachverständiger?

Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.

Kann sich jeder Sachverständiger nennen?

Im Prinzip: ja. Nach deutschem Recht, ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Das trifft auch für den Begriff des Gutachters zu. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder der sich dafür geeignet hält, als Sachverständiger/Gutachter bezeichnen darf.

Warum sollten Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?

Da der Begriff Sachverständiger /Gutachter nicht geschützt ist, haben Sie nur bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen/Gutachter die Gewähr, dass er über die notwendige Sachkunde, über ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung verfügt.

Warum sollten Sie einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter beauftragen?

Es ist sinnvoll einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter zu beauftragen, da nur er die wirklichen Kenntnisse über den regionalen Markt und die damit verbundenen tatsächlichen Gegebenheiten kennt.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Bis vor ca. 10 Jahren gab es in der HOAI eine Regelung die Kosten eines Gutachtens von dem Wert der Immobilie abzuleiten. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen, so dass heute jeder Sachverständige sein Honorar selbst vorgeben kann. Bei uns leitet sich das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens von dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

 

Wenn Sie einen öffentlich bestellten & vereidigten Immobiliengutachter in Weilerswist suchen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir helfen Ihnen gerne.

Immobilienbewertung Wilhelm Otten

☎ 02251/71744 oder

senden Sie uns eine E-Mail