Immobilienbewertung Brohltal
Immobilienbewertung Brohltal: Auch in Brohltal ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Brohltal (Immobilienbewertungen).
Immobiliensachverständigenbüro Otten
Der Immobilienmarkt in Brohltal bestens bekannt und vertraut, da wir in Brohltal viele Immobilienbewertungen erstellt habe.
Ich kann Ihnen aus diesem Grund als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihrer Immobilienbewertung sicher behilflich sein. Weitere Informationen zum Thema der „öffentlichen Bestellung“ finden Sie hier.
Immobiliengutachten
Wann ist das Erstellen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Immobiliengutachter) angemessen? Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Beleihungen
oder auch einfach nur bei Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den optimalen Wert festzustellen.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Anfertigung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Übrige Anlässe, bei denen ein Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter nötig bzw. von Nutzen sein kann, finden Sie hier.
Einzelheiten zu den Methoden der Wertermittlung gem. ImmoWertV finden Sie auf unserer Startseite.
Immobiliengutachter in Brohltal und Umgebung
Über die Kernstadt von Brohltal hinaus, erstellen wir ebenfalls in den Ortschaften gerne ein Verkehswertgutachten für Ihr Haus oder Liegenschaft.
Sie sind an der Erstellung eines Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter interessiert?
Wenn Sie an der Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Immobiliengutachter interessiert sind, rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontakt-Formular.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Ihr Sachverständigenbüro Otten
Immobiliengutachter für Brohltal und Umgebung
Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung
Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?
Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft insbesondere zu bei:- Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Betriebsaufgaben
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
- bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
- Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- Mietgutachten
oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.Mietwertgutachten
Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.
Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke und Rechte
Grundstücke
Rechte
Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?
Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:
Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)
Rechtssichere Gutachten
Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)
Ausführliche Beratung
Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes
Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Mitglied in einem Gutachterausschuß
Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte
Angemessene Vergütung