Immobilienbewertungen in Grafschaft

Objektiv und vertrauenswürdig durch öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter

Der öffentlich bestellte & vereidigte Immobiliensachverständige Dipl. Ing. Wilhelm Otten ist, aufgrund der räumlichen Nähe, auch in der Gemeinde Grafschaf als Immobiliengutacher tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wertgutachten über Ihre Immobilie (Immobiliengutachten).

Immobiliensachverständigenbüro Otten

Aufgrund vieler Immobiliengutachten in Grafschaft ist uns der lokale Immobilienmarkt in Grafschaft und Umgebung bestens bekannt und vertraut.

Ich kann Ihnen daher als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei Ihrer Immobilienbewertung sicher behilflich sein. Weitere Informationen zum Thema der „öffentlichen Bestellung“ finden Sie auf dieser Seite.

Immobiliengutachten

Wann ist das Erstellen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Immobiliengutachter) angemessen? Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Beleihungen

oder auch einfach nur bei Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den optimalen Wert festzustellen.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Zusätzliche Anlässe, bei denen ein Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter nötig bzw. angebracht sein kann, finden Sie hier.

Details zu den Methoden der Wertermittlung gem. ImmoWertV finden Sie auf unserer Startseite.

Immobiliengutachter in Grafschaft und Umgebung

Über den Kern der Gemeinde Grafschaft hinaus, erstellen wir ebenfalls in den Ortschaften gern ein Verkehswertgutachten für Ihr Haus oder Liegenschaft.

Sie sind an der Erstellung eines Gutachten durch einen Immobiliengutachter interessiert?

Wenn Sie an der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen Immobiliengutachter interessiert sind, rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail über das Kontakt-Formular.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Ihr Sachverständigenbüro Otten
Immobiliengutachter für die Gemeindes Grafschaft und Großraum Grafschaft

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Grafschaft
Immobiliengutachter - Grafschaft

Immobiliensachverstaendiger - Grafschaft

Wenn Sie einen öffentlich bestellten & vereidigten Immobiliengutachter in Grafschaft suchen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir helfen Ihnen gerne.

Immobilienbewertung Wilhelm Otten

☎ 02251/71744 oder

senden Sie uns eine E-Mail

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