Immobilienbewertung Schleiden: Auch in Schleiden ist der öffentl. bestellte & vereidigte Immobiliengutacher Dipl. Ing. W. Otten als Immobiliengutacher und Bausachverständiger tätig. Mit seinem Team von zwei weiteren Immobiliengutachtern (Diplomingenieure) erstellt das Sachverständigenbüro Wilhelm Otten Gutachten über Ihre Immobilie in Schleiden (Immobilienbewertungen).

Sie wollen nach Schleiden ziehen und eine Wohnung käuflich erwerben? Oder stehen vor einer Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien? Gleichgültig ob Sie erstehen oder abstoßen oder sonstige Bewertungsanlässe haben, Sie müssten immer den Wert Ihrer Immobilie kennen.

Aber nicht allein beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist es günstig, den Wert zu kennen. Gleichfalls bei

  • Mietgutachten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien

ist es oft notwendig einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Einen Ausschnitt, wann es sinnvoll ist einen Immobiliengutachter auch in Schleiden zu beauftragen, sehen Sie hier.

Immobilienbewertungen in Schleiden durch Immobiliensachverständigen Dipl.-Ing. W. Otten

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Wertermittlung und erstellen für Sie eine Hausbewertung in Schleiden.

Wappen von Schleiden

Falls Sie Schleiden noch nicht kennen hier ein paar Daten zu Schleiden.

Schleiden hat etwa 13.287 Einwohner und eine Fläche von 121,84 km². Somit wohnen 109 Einwohner je km².

Schleiden ist eine Stadt in der Eifel im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Das Stadtgebiet wird von Süden nach Norden von der Olef durchflossen. Schleiden war von 1829 bis 1972 Kreisstadt des Landkreises Schleiden. Die Stadt gliedert sich in 18 Ortschaften (Einwohnerzahlen, Hauptsitz, Stand Mai 2011):

Anlässe zur Erstellung einer Immobilienbewertung

Wann ist das Erstellen einer Immobilienbewertung bzw. eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter / Baugutachter vernünftig und sinnvoll?

Stets, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft insbesondere zu bei:
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten

oder auch einfach nur beim Hauskauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den Verkehrswert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Einzelheiten zu den Methoden finden Sie auf unserer Hauptseite.

Mietwertgutachten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Andere Anlässe, bei denen ein Gutachten durch einen Immobiliengutachter notwendig bzw. sinnvoll sein kann, finden Sie hier.

Hinweis

Besondere Beachtung sollten Sie folgenden Urteilen schenken:

Bundesfinanzhof und Finanzgericht erkennen nur Gutachten von einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an (zu den Urteilen)

Wir erstellen für folgende Gebäudearten Immobilienbewertungen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Welche Punkte sollten Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen Immobiliengutachter auswählen:

Öffentlich bestellt und vereidigt (nicht nur nach DIN ISO 17024 zertifiziert, da diese Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt werden !)

Rechtssichere Gutachten

Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)

Ausführliche Beratung

Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes

Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Mitglied in einem Gutachterausschuß

Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte

Angemessene Vergütung

Immobilienbewertung - Schleiden
Immobiliengutachter - Schleiden

Immobiliensachverstaendiger - Schleiden

Wenn Sie einen öffentlich bestellten & vereidigten Immobiliengutachter in Schleiden suchen, so nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir helfen Ihnen gerne.

Immobilienbewertung Wilhelm Otten

02251/71744 oder

senden Sie uns eine E-Mail