Keine Haftung des SV für im Zwangsversteigerungsverfahren erstelltes Verkehrswertgutachten bei im Nachhinein vom Ersteher nicht zu beweisender mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 02.03.2017 – 3 U 56/07 –
Immobilienbewertung Otten
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Keine Haftung des SV für im Zwangsversteigerungsverfahren erstelltes Verkehrswertgutachten bei im Nachhinein vom Ersteher nicht zu beweisender mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 02.03.2017 – 3 U 56/07 –
Immobilienbewertung Otten Sachverständigenbüro
Immobiliengutachter für Immobilienbewertungen
Wilhelm Otten
Essiger Weg 5
53881 - Euskirchen
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Telefon: 02251/71744