Ablehnung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit Gutachtenerstattung
Ablehnung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit Gutachtenerstattung
Die Nichtbeachtung richterlicher Weisungen kann die Befürchtung rechtfertigen, dass der Sachverständige das Gutachten nicht mit der gebotenen Neutralität erstellt habe.
Ergibt sich der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme ab.
OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.12.2017 -25 W 13/17-