Wir erstellen für Ihre Immobilie kompetent und unabhängig Ihre individuelle Immobilienbewertung (Immobilien – Gutachten). Bei der Bewertung von Immobilien wird der Wert (Verkehrswert) einer Immobilie auf Basis von bautechnischen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Verfahren ermittelt.
Die Immobiliensachverständigen aus Euskirchen
Das Sachverständigenbüro Otten wird geleitet vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Herrn Dipl.-Ing. Wilhelm Otten, Mitglied im Gutachterausschuß für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen. Es arbeiten zwei weitere Immobiliengutachter (Diplomingenieure) im Team.
Methoden der Wertermittlung gem. der Immobilienwertermittlungsverordnung
Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV – ab dem 1.1.2022 ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021) normiert die folgenden drei Verfahren die ein Immobiliengutachter zur Wertermittlung und Erstellen eines Gutachten anwendet:
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren (§§ 21 ff. ImmoWertV, ab dem 01.01.2022 §35 ImmoWertV 2021) wird in der Regel bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet. In die Bewertung fließen ein:
- der Bodenwert
- der Wert der baulichen Anlagen
- der Wert der Außenlagen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 18.10.2012 die Sachwertrichtlinie (SW-RL) veröffentlicht, welche das Sachwertverfahren weitgehend normiert. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung in demselben Modell bleiben. Nur in diesem Fall sind die Sachwertfaktoren, die das Bindeglied zwischen dem kostenorientierten Zwischenwert auf Basis einer normierten Sachwertkalkulation (vorläufiger Sachwert) und dem marktorientierten Verkehrswert bilden, aussagefähig. Und nur dann kann eine Verkehrswertermittlung auf der Grundlage eines Sachwertmodells zutreffende Ergebnisse liefern. (Die Sachwertrichtlinie fällt ab dem 01.01.2022 ersatzlos weg. Die Sachverhalte werden ab diesem Datum in der ImmoWertV 2021 geregelt).
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren (§§ 17 ff ImmoWertV, ab dem 01.01.2022 §27 ImmoWertV 2021) dient zur Ermittlung des Ertragswertes auf Basis von marktüblich erzielbaren Erträgen. Es wird angewendet bei der Wertermittlung von:
- Bürogebäuden und gewerblichen Objekten
- Mehrfamilienhäusern
- gemischt genutzten Grundstücken
- Eigentumswohnungen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 12.11.2015 die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) veröffentlicht, welche das Ertragswertverfahren weitgehend normiert. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung in demselben Modell bleiben. Nur in diesem Fall sind die vom Gutachterausschuss abgeleiteten Liegenschaftszinssätze sachgerecht anzuwenden. Lediglich dann kann eine Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Ertragswertmodells zutreffende Ergebnisse liefern. (Die Ertragswertrichtlinie fällt ab dem 01.01.2022 ersatzlos weg. Die Sachverhalte werden ab diesem Datum in der ImmoWertV 2021 geregelt).
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren (§§ 15 ff. ImmoWertV, ab dem 01.01.2022 §24 ImmoWertV 2021) wird in der Regel angewandt bei:
- Baugrundstücken
- Eigentumswohnungen (bei ausreichender Datengrundlage)
Bei dieser Wertermittlung wird der Verkehrswert auf Basis der Verkaufspreise von vergleichbaren Objekten ermittelt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 20.03.2014 die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) veröffentlicht, welche das Vergleichwertverfahren weitgehend normiert. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung in demselben Modell bleiben. (Die Vergleichswertrichtlinie fällt ab dem 01.01.2022 ersatzlos weg. Die Sachverhalte werden ab diesem Datum in der ImmoWertV 2021 geregelt).
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger habe ich meine besondere Sachkunde und mein hohes Maß an Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit vor der Ingenieurkammer-Bau NRW, durch Prüfung nachgewiesen. Daher sind wir Ihr zuverlässiger und kompetente Partner, wenn es um Grundstücksbewertungen, Hausbewertungen also Immobilienbewertungen insgesamt sowie um die Erstellung von Mietgutachten geht.
Immobilienbewertung in Euskirchen, Region Köln / Bonn und Umgebung
Unser Einzugsgebiet reicht über die Grenzen des Kreises Euskirchen hinaus in die angrenzenden Regionen. Wir sind in der Region Köln / Bonn und Umgebung, den Kreisen Düren, in der Städteregion Aachen, im Rhein-Erft Kreis, im Rhein-Neuss Kreis, im Kreis Heinsberg, im Rhein-Sieg Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis, Bergisch Gladbach, im Landkreis Ahrweiler sowie im Kreis Vulkaneifel als Sachverständige für die Wertermittlung von Immobilien tätig.
Wir erstellen Gutachten für Ihre Immobilien:
- Im Kreis Euskirchen mit den Städten und Gemeinden: Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Schleiden, Zülpich, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Weilerswist.
- In der gesamten Region Köln / Bonn
- In den Städten und Gemeinden des Kreises Düren: Düren, Aldenhoven, Heimbach, Hürtgenwald, Inden, Jülich, Kreuzau, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Titz, Vettweiß
- Im Raum Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen
- In den Städten des Rhein-Erft-Kreises: Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling
- Ebenso in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf, Alfter, Eitorf , Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck
- Auch in den Städten und Gemeinden des Landkreises Ahrweiler: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grafschaft, Remagen, Sinzig, der Verbandsgemeinde Adenau, Verbandsgemeinde Altenahr, Verbandsgemeinde Bad Breisig, Verbandsgemeinde Brohltal mit ihren verbandsangehörigen Gemeinden.
- In Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath, Wermelskirchen und allen Orten des Rheinisch-Bergischer Kreises.
Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Ihnen weiterhelfen zu können.
Sachverständigenbüro Wilhelm Otten
Ihre Sachverständige für das Bewerten Ihrer Immobilie
Immobiliengutachter
Wir sind auch in folgenden Regionen als Immobiliengutachter tätig: