Kaufpreisaufteilung nach dem umgekehrten Ertragswertverfahren
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2024 — 3 K 3137/19 Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung unbedingt berücksichtigen.
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2024 — 3 K 3137/19 Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung unbedingt berücksichtigen.
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBI I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der…
Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen und damit eine höhere Abschreibung geltend machen, als sich nach der gesetzlichen Nutzungsdauer ergibt. Das Gutachten ist anzuerkennen, wenn es sich auf das konkrete Grundstück bezieht und zu den maßgeblichen Kriterien der Nutzungsdauer wie etwa zum…