Auch arme Eigentümer müssen zahlen

Wohnungseigentümer können die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muß. Dies gilt auch, wenn sich die anderen Eigentümer wegen finanzieller Schwierigkeiten diese Maßnahmen nicht leisten können.

Dieses Urteil ist auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung zu beachten.

BGH  -V ZR 9/14