Auch im Altbau muss der Keller trocken sein
Ein feuchter Keller kann nicht nur zu einer Mietminderung führen, auch bei der Immobilienwertermittlung durch einen Immobiliensachverständigen führt ein feuchter Keller zu entsprechenden Abschlägen.
Landgericht Berlin vom 12.03.2013 – Aktenzeichen (Az.) 63 S 628/12