Ausgleichsbetrag – Komponentenmethode
Die zum Zweck der Festsetzung eines Ausgleichsbetrages festzustellende Erhöhung des Bodenwertes kann anhand des Komponentenverfahrens ermittelt werden.
Eine nach einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegebene höhere Ausnutzbarkeit eines Grundstücks hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wirkt sich bei bereits vorhandener Bebauung nur dann werterhöhend aus, wenn die Bebauung wirtschaftlich nicht mehr langfristig nutzbar ist.
Diesen Beschluß sollten Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige bei der Immobilienbewertung im Rahmen von Entwicklungsgebieten bzw. Sanierungsgebieten berücksichtigen.
OVG Münster, Beschl. vom 20.05.2014 -14 A 396/12-