Bauschutzbereiches & konjunkturelle Entwicklung
Die Anordnung eines Bauschutzbereiches nach dem Luftverkehrsgesetz schließt bei der Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter die konjunkturelle Entwicklung nicht notwendig aus.
BGH Urt. v. 29.04.1968, Az.: III ZR 141/65