Befangenheit von Sachverständigen
Nicht jede begründete Befangenheitsablehnung eines Sachverständigen führt automatisch auch zum Vergütungsverlust. Erforderlich ist zusätzlich, daß ausreichend Feststellung dazu getroffen worden sind, daß das Gutachten für das Gericht auch aufgrund der Befangenheitsgründe unverwertbar ist. Im Regelfall erfordert dies einen für den Gutachter einsehbaren groben Pflichtverstoß. Dieser Beschluß des OLG Hamburg ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige von großer Bedeutung.
OLG Hamburg, Beschl. vom 4.04.2012 -4 W 25/12-