Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Überschreitung des Gutachtenauftrags; Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über einen Befangenheitsantrag
- Die Überschreitung des Gutachtensauftrags rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen nur dann, wenn sich aus dem sonstigen Verhalten des Sachverständigen Belastungstendenzen entnehmen lassen, die den Eindruck der Voreingenommenheit rechtfertigen.
- Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über den gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsantrag beträgt regelmäßig 1/3 der Hauptsache.
OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020 -4 W 335/20-
Diesen Beschluß sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.