Bewertung eines Grundstücks
Auswahl eines Wertermittlungsverfahrens im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts
Die Auswahl des Wertermittlungsverfahrens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts wobei zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien unterschiedliche Methoden herangezogen werden können.
(Redaktioneller Leitsatz)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.02.2022 -13 UF 100/18-