Duldungsanspruchs der Mieter auf Genehmigung der Solaranlage
Bestehen eines Duldungsanspruchs der Mieter auf Genehmigung der Solaranlage gegen den Vermieter bzgl. des Anspruchs auf Entfernung der auf dem Balkon der Mietwohnung installierten Solaranlage
Der Vermieter kann dem Mieter ohne triftigen sachbezogenen Grund nicht die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon versagen, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist. (Redaktioneller Leitsatz)
AG Stuttgart, Urt. v. 30.03.2021 – 37 C 2283/20 -#
Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.