Ermittlung des Ausgleichsbetrages bei Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten
Zur Frage, ob Bodenwerterhöhungen, die auf Sanierungsmaßnahmen beruhen, die ausnahmsweise gemäß §§ 147 Satz 3, 148 Abs. 1 Satz 2 BauGB außerhalb des förmlich festgestzten Sanierungsgebietes durchgeführt werden, bei der Bemessung des von den Eigentümern der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücken festgestellt durch eine Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter bzw. einen Immobiliensachverständigen zu leistenden Ausgleichsbetrages grundsätzlich berücksichtigt werden können.
OVG Hamburg, Urt. vom 2.02.2012 – 4 Bf 75/09 siehe auch