Flüchtlinge im Hotel

Die Vermietung von Zimmerkontingenten eines Hotels an eine Stadt fällt unter den vertraglichen Begriff des Hotelbetriebs. Es liegt deshalb keine Pflichtverletzung des Hotelpächters gegenüber dem Verpächter vor, da die Stadt nicht das gesamte Hotel übernommen und keine heimtypische Organisationsstruktur eingeführt hat.

OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.02.2025 — 2 U 63/24 —
Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung für Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung.