Veröffentlicht der Vermieter im Rahmen einer Verkaufsanzeige im Internet Wohnungsbilder ohne die Mieter um Erlaubnis zu fragen, begründet dies einen Schadenersatzanspruch für die Mieter gem. § 82 Abs. 1 DSGVO. Der Anspruch besteht i.H. von 100 € pro Mieter.
LG Stuttgart, Urt. v. 24.03.2025 — 4-S-159/24 —
Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung (Gutachten) unbedingt beachten.
