Grunderwerbskosten, Marktwert, Eigentumswohnung, Maklercourtage
In den üblichen Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) werden Grundstückstransaktionskosten in marktkonformer Höhe zumeist bereits indirekt mit den herangezogenen Vergleichsdaten berücksichtigt. Dieses Urteil ist von besonderem Interesse für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige.
FG Köln, Urt. vom 12.02.2014 -4 K 3081/13-