Ist Feuchtigkeit im Keller bei einem alten Haus ein Mangel?
Beim Verkauf eines 50 Jahre alten Hauses mit Hinweis im Vertrag ››Vorratskeller« liegt bei Feuchtebelastung der Kellerräume kein Mangel vor.
OLG Schleswig, Urt. v. 14.12.2017 -11 U 44/17-
Beim Verkauf eines 50 Jahre alten Hauses mit Hinweis im Vertrag ››Vorratskeller« liegt bei Feuchtebelastung der Kellerräume kein Mangel vor.
OLG Schleswig, Urt. v. 14.12.2017 -11 U 44/17-