JVEG-Bezahlung des Sachverständigen, Zeitmaßstab
Die Anzahl der für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu vergütenden Stunden ist nach einem objektiven Maßstab zu bestimmen.
Diesen Beschluß sollte ein Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung beachten.
OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.02.2016 – 7 Ws 365/15 –