Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Anweisung zur Bauteilöffnung im selbständigen Beweisverfahren
Gegen die Ablehnung, den gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuweisen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen, ist im selbständigen Beweisverfahren ein Rechtsmittel nicht gegeben.
BGH, Beschl. v. 15.01.2020 -VII ZB 96/17-