Keine Gleichsetzung der Wertminderung wegen Reparaturstau (Bauschäden) mit den Reparaturkosten
1. Ein Verkehrswertgutachten ist unplausibel, wenn es die Wertminderung wegen Bauschäden (Reparaturstau) mit den Kosten der Schadensbeseitigung (Reparaturkosten) gleichsetzt.
2. Ein Verkehrswertgutachten ist unplausibel, wenn der Gutachter wichtige tatsächliche Grundlagen für die Wertermittlung von seinem Auftraggeber ungeprüft übernimmt.
3. Die im Rahmen der Anlassbewertung zu prüfende Plausibilität eines Verkehrswertgutachtens muss sich ohne Beweisaufnahme ergeben.
4. Einzelne unplausible Teile eines Verkehrswertgutachtens (z.B. Ab oder Zuschläge) können von FA und FG herausgerechnet werden, wenn dies ohne Beweisaufnahme möglich ist.
Dieses Urteil sollte ein Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung beachten.
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2015 -3 K 3248/11-