Keine Umnutzung; Gaststätte darf auch wegen Corona-Beschränkungen nicht als Ladenlokal genutzt werden
Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Für die Nutzung einer baulichen Anlage als Gasstätte gelten andere baurechtliche Anforderungen als für eine Nutzung als Ladengeschäft. (Redaktioneller Leitsatz)
VC Köln, Beschl. v. 17.04.2020 – 2 L 688/20-