Liegenschaftszinssätze für die Erbschaftssteuer
Vom Gutachterausschuss ermittelte Liegenschaftszinssätze sind für die erbschaftssteuerliche Bewertung von Grundstücken, wenn der Gutachterausschuss die Vorgaben des BauGB eingehalten und der Berechnungszeitraum den Bewertungsstichtag umfasst. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Veröffentlichung der Liegenschaftszinssätze durch den Gutachterausschuss kommt es für ihre zeitliche Anwendung nicht an.
FG München, Urt. v. 02.04.2025 — 4 K 978/22 —
Das vorliegende Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung beachten.