Mieter entfernt selbst verlegte Fliesen
Mieter dürfen Einrichtungen wegnehmen, mit denen sie die Mietsache selbst ausgestattet haben. Genau genommen seien sie zur Mitnahme sogar verpflichtet, wenn sie die Wohnung räumten: bauliche Maßnahmen seien rückgängig zu machen. Anm. des Verfassers: dieses Urteil kann somit Auswirkungen auf die Immobilienbewertung durch Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter haben .
AG Homburg – 23 C 58/12 – siehe hier