Notleitungen dürfen auch durch Gebäude durchgeführt werden
Das Notleitungsrecht kann auch dazu berechtigen, Leitungen durch ein Gebäude zu führen; eine Einschränkung ergibt sich nur aus dem Gebot, die für den Duldungspflichtigen geringstmögliche Belastung zu wählen.
BGH, Urt. v. 26.01.2018 -V ZR 47/17-