Reisekosten, Vergütung von Sachverständigen
Der Sachverständige erhält seine Reisekosten zur Termins-Verhandlung auch dann ersetzt, wenn er zwar am Gerichtsort eın Büro unterhält, am Terminstag jedoch extra anreisen musste.
Diesen Beschluss sollte man als Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung berücksichtigen.
OLG Köln, Beschl. vom 11.02.2015 – 17 W313/14 –