Sachkunde von Sachverständigen
Zur Erlangung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung muß der Antragsteller u.a. erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse haben. Die besondere Sachkunde kann nicht durch eine bereits erfolgte Zertifizierung nachgewiesen werden.
Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung für öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige gegenüber zertifizierten Sachverständigen.
OVG Bautzen, Urt. vom 7.05.2013 -3 A 834/11