Sachverständiger Zeuge, Sachverständiger
Zur Abgrenzung zwischen einem nach § 8 JEVG zu vergütenden Sachvständigen und einem nach § 19 JEVG zu entschädigenden Zeugen.
Dieser Beschluss ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung von Bedeutung.
OLG Koblenz, Beschl. vom 1.08.2014 -13 UF 175/14-