Schadensermittlung nach Zerstörung von Bäumen „Bewertung von Immobilien“ Aufwuchs Vergütung von Sachverständigen
Befasst sich der gerichtliche Sachverständige mit der Klärung des Schadens infolge der Zerstörung und der Entfernung von in ein Grundstück eingebrachten Bäumen und Sträuchern sowie der Höhe des Wiederherstellungsaufwands, greift für seine Vergütung das Sachgebiet „Bewertung von Immobilien“ = 90 EUR je Stunde.
Dieser Beschluß ist für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) bei der Immobilienbewertung von Bedeutung.
LG Bochum, Beschl. vom 20.08.2014 – 9 T39/14 –