Schadensersatzanspruch gegen Sachverständigen wegen fehlerhafter Erstellung eines Verkehrswertgutachtens in einem Zwangsversteigerungsverfahren?
- § 839a BGB findet auf die vom Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren geltend gemachten Ansprüche gegen den Verkehrswertgutachter Anwendung.
- Der Ersteher (Meistbietender) im Zwangsversteigerungsverfahren darf in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, dass der Gutachter bei der Ermittlung des Verkehrswerts sorgfältig und sachgemäß verfahren ist.
- Die Beschränkung der Haftung des vom Gericht beauftragten Gutachters dient der inneren Freiheit, derer er bedarf, um sein Gutachten unabhängig und ohne Druck eines möglichen Rückgriffs erstatten zu können.
- Grobe Fahrlässigkeit des SV bei der Ermittlung des Verkehrswertes einer Wohnung in einem Zwangsversteigerungsverfahren liegt nicht vor, wenn er außer Acht lässt, dass eine Dachgeschosswohnung einen zweiten Rettungsweg benötigt.
OLG Braunschweig, Urt. v. 19.01.2017-2 U 119/14 –