Kriterium | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige / von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständige | Freie Sachverständige |
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Rechtlicher Status / Schutz der Berufsbezeichnung | Gesetzlich geschützt | Keine gesetzliche Regelung / nicht geschützt |
Anerkennung durch Behörden (z. B. Finanzamt, Gerichte) | Ja | In der Regel nicht anerkannt |
Nachweis der besonderen Sachkunde (Prüfung) | Schriftliche und mündliche Prüfung | Keine verpflichtende Prüfung |
Berufserfahrung im Fachgebiet erforderlich | Ja, mehrjährige Erfahrung notwendig | Nicht zwingend |
Regelmäßige Weiterbildung | Verpflichtend | Nicht verpflichtend |
Qualitätssicherung der Gutachten | Regelmäßige Überprüfung | Nicht vorgeschrieben |
Geeignet zur Vorlage bei Gerichten | Ja | Nein |
Geeignet für Vorlage beim Finanzamt | Ja | Nein |
Vertrauenswürdigkeit aus Sicht von Gerichten/Behörden | Sehr hoch | Gering / im Einzelfall zu prüfen |
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