Überprüfung der Sachkunde
Ein Bewerber für eine öffentliche Bestellung kann gegen die Prüfung vor der IHK nicht einwenden, daß die Behörde ihn zu Unrecht zu dem prüfungsähnlichen Verfahren herangezogen habe, weil er seine Sachkunde bereits durch den Abschluß seines Studiums zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten an der Deutschen-Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität G. nachgewiesen habe. Denn in der Rechtsprechung ist grundsätzlich geklärt, daß eine privatrechtliche Zertifizierung einer Ausbildungsstätte nicht zu einem Anspruch auf öffentliche Bestellung führen kann. Dieses Urteil ist wichtig für Auftraggeber von Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige.
VG Düsseldorf, Urt. vom 20.09.2012 -20 K 4307/11-