Absetzbarkeit von Gutachterkosten bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs

Gutachterkosten für Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens wegen Auskunfterteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

FG Hessen, Urt. vom 2.07.2013 -13 K 985/13- rechtskräftig siehe hierzu auch dejure.org