Dieses Urteil kann auch bei der Immobilienbewertung durch Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige eine Rolle spielen
Urteil OLG Düsseldorf -10 U 26/13 siehe hier
Immobilienbewertung Otten
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Dieses Urteil kann auch bei der Immobilienbewertung durch Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige eine Rolle spielen
Urteil OLG Düsseldorf -10 U 26/13 siehe hier
Immobilienbewertung Otten Sachverständigenbüro
Immobiliengutachter für Immobilienbewertungen
Wilhelm Otten
Essiger Weg 5
53881 - Euskirchen
E-Mail: info@buero-otten.de
Telefon: 02251/71744