Vergütung als Sachverständiger
Vergütung als Sachverständiger
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG muss eine geschlossene, aus sich heraus verständliche Darstellung der Umstände enthalten, auf welche Weise und durch wessen Verschulden die Drei-Monats-Frist versäumt wurde.
LSG München, Beschl. v. 23.04.2018 -L 12 RF 4/18-