Verweigerungsrecht des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises
Verweigerungsrecht des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises bei geringfügigem Mangel der Kaufsache
Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käfer grundsätzlich selbst dann berechtigt, gem. § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt (Bestätigung von Senat, Urt. v. 14.02.2020
-V ZR 11/18, BGHZ 225, 1 Rn. 53).
BGH, Urt. v. 19.11.2021 -V ZR 104/20-