Verweigerungsrecht des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises bei geringfügigem Mangel der Kaufsache

Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käfer grundsätzlich selbst dann berechtigt, gem. § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt (Bestätigung von Senat, Urt. v. 14.02.2020
-V ZR 11/18, BGHZ 225, 1 Rn. 53).

BGH, Urt. v. 19.11.2021 -V ZR 104/20-