Vorschuss, Überschreitung
- Eine ››erhebliche« Überschreitung des Auslagenvorschusses – die gem. § 8a Abs. 4JVEG zu einer Kürzung der Sachverständigenvergütung führen kann – setzt voraus, dass Kosteninteressen der Parteien tangiert sind.
- Wäre der Gutachtenauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass der angeforderte Vorschuss nicht ausreicht, weder abgebrochen noch eingeschränkt worden, kommt eine Kürzung der Vergütung gem. § 8a Abs. 4JVEG nicht in Betracht.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.04.2017 – 73 W25/17-