Wertminderung durch ein Wegerecht
Die mit einem Wegerecht einhergehende Wertminderung des dienenden Grundstücks bestimmt sich nicht durch den derzeitigen Gebrauch des Eigentümers des herrschenden Grundstücks. Vielmehr müssen auch die Möglichkeit einer künftigen Inanspruchnahme der Rechte aus der Dienstbarkeit, sei es durch den gegenwärtigen, sei es durch einen künftigen Eigentümer des herrschenden Grundstücks, berücksichtigt werden.
Dieses Urteil ist für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung von besonderem Interesse.
BGH, Beschl. vom 15.05.2014 -V ZB 2/14-