Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses Begriff der ››Loggia«
Eine Loggia i.S.v. § 20 Abs. 4 BauNVO ist ein in den Baukörper einspringender, nach einer oder mehreren Seiten offener Freisitz.
VGH München, Beschl. v. 20.10.2017 -1 ZB 15.1513-