Bedarfsbewertung, Ertragswert, Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, Schadensbeseitigungskosten Baumängel und Bauschäden, Liegenschaftszinssatz
- Einem abweichenden Wertansatz in einem Sachverständigengutachten kann gefolgt werden, wenn der Gutachter diesen hinreichend begründet.
- Ein Gutachten ist nicht bereits dann in Gänze zu verwerfen, wenn es eine korrigierbare Lücke oder einen korrigierbaren Mangel enthält.
FG Niedersachsen, Urt. vom 27.11.2014 – 7 K 77/13 –