Kaufpreisaufteilung nach dem umgekehrten Ertragswertverfahren

  1. Grundsätze der Rechtsprechung zur Wahl des Bewertungsverfahrens zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie Gebäude.
  2. Das umgekehrte Ertragswertverfahren verlässt nicht den gesteckten weiten Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls zu entscheiden. Die Wertermittlungsverfahren stehen einander gleichwertig gegenüber.
  3. Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sachverständigengutachten zur Immobilienbewertung.
  4. Zur Bedeutung der BMF-Arbeitshilfe.
  5. Berechnung einer Kaufpreisaufteilung im Einzelnen

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2024 — 3 K 3137/19

Dieses Urteil sollten Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung unbedingt berücksichtigen.