Mangelhafter TG-Stellplatz
Kann ein Tiefgaragenstellplatz nur durch ein Rückwärtsfahren über eine Distanz von 27 m und in gebogener Linie erreicht werden bzw. der Stellplatz auch so nur wieder verlassen werden, so begründet dies die Mangelhaftigkeit des Stellplatzes. Eine Kaufpreisminderung i.H. von 20 % ist dann gerechtfertigt (§§ 634 Nr. 3, 638 BGB)
KG Berlin, Urt. v. 12.03.2025 — 21-U-138/24 —
Dieses Urteil ist besonders zu beachten vom Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung.